Euch liegt hiermit ein Verzeichnis der DAV-Gewässer des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. vor, wie es dem derzeitigen Stand der abgeschlossenen Pachtverträge entspricht.
Dieses Gewässerverzeichnis mit über 800 verzeichneten Gewässern dokumentiert die erfolgreichen Bemühungen unserer Mitgliedsvereine und des Landesanglerverbandes, für möglichst viele Anglerinnen und Angler, ungeachtet ihres Wohnortes, ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verein, oder ihrer sozialen Lage, Voraussetzungen für die Erholung in der Natur und für eine erfolgreiche Fischweid zu schaffen, bzw. diese für die Zukunft zu erhalten.
Gegenüber der Ausgabe 1994 und ihren Ergänzungen entfielen leider einige DAV-Gewässer, da diese zwischenzeitlich von den Eigentümern anderweitig verpachtet oder durch Ausweisung von Naturschutzgebieten einer fischereilichen Nutzung und damit auch der Beangelung teilweise bzw. gänzlich entzogen wurden.
Wir sind selbstverständlich auch weiterhin bemüht, attraktive Angelgewässer anzupachten. Wissen wir doch, daß nur vertraglich gebundene Gewässer für das Angeln interessant sind, und wir dadurch die Voraussetzungen zur Ausübung der Angelfischerei in Sachsen-Anhalt verbessern.
In diesem Sinne wünsche ich Euch bei der Auswahl des Angelreviers und beim Fang selbst ein kräftiges
Petri Heil
Hans-Peter Weineck
Präsident Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V.
Angeln hat sich historisch aus dem Fischfang als notwendige Tätigkeit zum Lebensunterhalt entwickelt. Angeln (Freizeitfischerei) beginnt dort, wo die Notwendigkeit des Fischfangs zum ausschließlichen Lebensunterhalt (Berufsfischerei) nicht mehr gegeben ist, wo sich die Freizeit- von der Berufsfischerei trennt, verselbständigt und Fische in der Freizeit zur persönlichen Verwendung gefangen werden. Angeln stellt uraltes Gemeingut der Menschlichkeit dar und ist zugleich kulturelle Tradition, die gepflegt und weiterentwickelt werden muß.
Angesichts der Tatsache, daß in unserer zunehmend technisierten Welt der Natur- und Umweltschutz, darin eingeschlossen die Erhaltung, Pflege und Bewirtschaftung der Gewässer, und somit das Angeln objektiv und das subjektive Verhalten jeden Angers eine immer größere Bedeutung gewinnen;
2. Angeln ist eingebettet in gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die einen Kompromiß aus konkurrierenden rechtlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen, kulturellen u.a. Interessen darstellen. Angler sind deshalb einerseits entschlossen ihre Interessen durchsetzen, andererseits aber kom- promißbereit und suchen in der Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretern nach Lösungswegen, die der Erhaltung der Natur und dem Menschen gerecht werden.
3. Angler können dank ihrer Kompetenz (u.a. belegt durch einen Sachkundennachweis) im Umgang mit den ihnen vertrauten Biotopen ihre Mitmenschen, besonders Kinder und Jugendliche, zum Verständnis und zur Achtung der Natur hinführen. Sie beweisen, daß man die Natur für eigene Bedürfnisse nutzen kann, sie aber auch zugleich erhalten und pflegen muß. Damit zeigen sie Kindern und Jugendlichen einen Weg zur aktiven Freizeitgestaltung abseits von "Straße" und Drogen auf.
4. Angler sind Anwalt der Natur. Sie bzw. die Vereine und Verbände setzen sich überall für einen sinnvollen Umwelt-, Landschafts-, Gewässer- und Tierschutz ein und unterstützen entsprechende praktische Initiativen. Gleichermaßen wenden sie sich gegen jeglichen rücksichtslosen Umgang mit und in der Natur (das gilt auch für Mitglieder aus den eigenen Reihen) und gegen das Schwarzangeln bzw. gegen die Fischwilderei.
5. Für Angler sind die Fische nicht Freiwild, sondern Teil der Schöpfung wie der Mensch auch, die mit Respekt und Achtung zu behandeln sind. Das gilt gleicherrnaßen für alle übrigen Tier- und Pfianzenarten aquatischer Lebensräume. Das Angeln ist eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, die deshalb zum fairen und schonenden Umgang mit den Fischen verpflichtet. Das schließt einen Wettkampf zwischen Mensch und Tier aus. Weidgerechtes Angeln, die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie deren Kontrolle sind daher oberstes Gebot. Nur unter diesen Bedingungen kann und darf es einen Vergleich der Angler untereinander geben.
6. Die Faszination des Anglers liegt u.a. darin, ob der Mensch den Fisch in dessen natürlicher Umgebung zu überlisten imstande ist. Insofern ist Angeln ein Ausdruck menschlicher Kreativität. Der Reiz des Angelns liegt weiterhin im Erfahren der Natur, ihrer Schönheit und Einmaligkeit. Vielfach sind wir Menschen diesem erleben schon weitergehend entfremdet. Dies alles motiviert den Angler, die Natur mit seinen Möglichkeiten zu hegen und zu pflegen. Die Anziehungskraft des Angelns liegt ebenso im Erleben der Gemeinschaft, sei es im Rahmen der Familie, sei es mit anderen Anglern oder beim gemeinsamen Austausch von Kenntnissen, Erfahrungen und Erlebnissen.
7. Angeln ist aber auch Sport. Beim sogenannten Casting oder Turnierangeln kämpfen gleichberechtigte Sportler mit- bzw. gegeneinander. Dies ist zugleich eine wertvolle Vorbereitung auf das Angeln.
8. Aktive Mitgestaltung in den Vereinen und Verbänden des DAV ist zugleich nützliche Tätigkeit für das Gemeinwohl durch Bewahrung und Entwicklung regionaler Traditionen, Ausprägung von Heimatgefühl, Erhaltung und Schaffung gesunder Lebensräume zum Wohle der heutigen und für künftige Generationen. Angeln hat somit eine wichtige ethisch kulturelle Funktion gerade in einem so hoch industrialisierten Land wie Deutschland. Organisiertes Angeln hat zugleich eine wichtige soziale und wirtschaftliche Funktion. Es bietet auch den sozial Schwachen die Möglichkeit, einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachzugehen. Es schafft Arbeitsplätze sowie materielle Werte für den Tourismus, durch die Erhaltung gesunder Lebensräume (z.B. auch durch Fischzucht und Fischbesetzung) und durch den Kauf von Angelausrüstungen.
9. Die Mitarbeit im DAV bietet eine wichtige Chance zur Bewahrung und Entwicklung einer basisdemokratischen Kultur sowie spezifischer Erfahrungen. Hier zählt noch das Wort jedes einzelnen Mitglieds. Das solidarische Miteinander aller Vereine und Verbände im DAV trägt wesentlich dazu bei, voneinander zu lernen, einander zu respektieren und so die innere Einheit Deutschlands voranzubringen.
10. Angler entwickeln untereinander ein starkes Solidaritätsgefühl. Sie helfen sich gegenseitig. Innerverbandliche Konkurrenz ist mit dem Charakter und den Zielen des DAV bzw. dem Selbstverständnis der Angler unvereinbar. Wer im DAV organisiert ist, ist nie allein. Der DAV ist offen für jeden Angler. Er bietet für alle eine Heimat, die im Sinne dieses Kodex das Angeln ausüben. Wer dies nicht möchte oder dagegen verstößt, schließt sich selbst aus der Gemeinschaft des DAV aus.
Bei der Benutzung des Gewässerverzeichnisses bitten wir nachfolgende Hinweise zu beachten:
1. Das Gewässerverzeichnis ist entsprechend der administrativen Gliederung des Landes Sachsen-Anhalt in 21 Land- und 3 Stadtkreisen unterteilt. Alle Gewässer sind dem jeweiligen Kreis zugeordnet. Durch welchen Verein das Gewässer betreut wird, ist der Beschilderung vor Ort bzw. der Gewässer-Kenn-Nr. zu entnehmen.
2. Die Gewässer-Kenn-Nr. setzt sich aus der Kreis-Nr., der Gewässer-Nr. und der Vereins-Nr. zusammen.
3. Das Gewässerverzeichnis berücksichtigt den Stand der Anpachtung per 30.09.1997. Änderungen und Ergänzungen des Gewässerverzeichnisses sind jederzeit möglich und werden in geeigneter Form bekanntgegeben.
4. Im Interesse eines weidgerechten Angelns und der Einhaltung der Bestimmungen des Naturschutzes bzw. der Auflagen, die sich aus den Pachtverträgen ableiten, ist die Beschilderung an den Gewässern unbedingt zu beachten. Es wird empfohlen, sich an den betreuenden Anglerverein zu wenden, und Auskünfte einzuholen. Die Anschriften der DAV-Anglervereine des Landes Sachsen-Anhalt sind im Gewässerverzeichnis aufgeführt.
5. Das Gewässerverzeichnis Stand 31.08.1994 und seine Ergänzungen treten mit dem Erscheinen dieses Verzeichnisses außer Kraft.