Wissen Sie wieviel Fischarten in Sachsen-Anhalt vorkommen? Oder wie, wann und wo sie laichen'? Können Sie Krankheiten von Fischen erkennen? Zahlreiche solcher Fragen müssen von den über 2.000 Mitgliedern des Halleschen Anglervereins e.V. beantwortet werden, bevor sie den Fischereischein die hehördliche Erlaubnis für das Angeln erhalten. Denn Angeln ist erlaubnispflichtig! Die zuständige Untere Fischereibehörde stellt auf Antrag einen solchen Fischereischein aus, wenn man einen bis 1990 gültigen DAV-Ausweis mit eingetragener Raubfischqualifikation besitzt oder bis zum Inkrafttreten des Fischereigesetzes in Sachsen-Anhalt ein ähnliches Dokument erworben hat. Besitzt der Hobbyangler keinen solchen Nachweis, muß die Fischereiprüfung bei der Fischereibehörde abgelegt werden. In der Regel wird sie in Sachsen-Anhalt zweimal jährlich durchgeführt. Der Prüfungstermin muß acht Wochen vorher durch die Fischereibehörde bekanntgegeben werden, bis vier Wochen vorher muß sich der Prüfling bei der Fischereibehörde angemeldet und die Prüfungsgebühr in Höhe von 100 DM (Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 zahlen die Hälfte) entrichtet haben. (geprüft werden Kenntnisse in Fisch- und Gewässerkunde sowie Geräte- und Rechtskunde. Die schriftliche Prüfung umfaßt 60 Fragen, dieser folgt eine mündliche Prüfung.
Für Kinder ab acht gibt es die Jugendfischerprüfung,
eine mündliche Prüfung, in der kindgerechte Fragen zur Angelfischerei
gestellt werden. Mit dem Prüfungszeugnis kann man dann bei der Fischereibehörde
einen Fischereischein beantragen.
Aber: Inhaber eines Jugendfischereischeines dürften
nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers auf die Jagd
nach Friedfischen gehen. Erst mit vierzehn Jahren können Jugendliche
den Fischereischein erhalten, auch wenn .sie bereits früher die Fischerprüfung
bestanden haben. Die Fischerprüfung ist einmalig. Doch allein der
Erwerb des Fischereischeines reicht noch nicht aus. um Angeln zu gehen.
Dazu benötigt man noch die Erlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten.
in der Regel ein Anglerverein oder ein Berufsfischer. Es gibt keine sogenannten
"freien Gewässer" für die man keinen Fischereischein braucht,
es sei denn sie sind kleiner als 500 qm. geschlossen und privat. Die Fischereierlaubnis
für Gewässer des Angelvereines bekommt man allgemein durch die
Mitgliedschaft und die Entrichtung des Jahresbeitrages oder man erwirbt
eine Gastkarte. In Sachsen-Anhalt wird die Erlaubnis immer für ein
Jahr ausgegeben. Jährlich leistet jedes Mitglied des Halleschen Anglervereins
vier Stunden Arbeit zur Pflege der Gewässers und Ufer. In den 43 Arbeitsgemeinschaften
und auf den fünf zentralen Veranstaltungen können Erfahrungen
und Erfolge ausgetauscht werden. Zur weiteren Pflicht des Vereins gehört
die Wahrung der Fischereiaufsicht. Mehr als 30 bestätigte Vereinsaufseher
kommen dieser nach, damit auch Ihr Silvesterkarpfen entsprechend den behördlichen
Vorschriften geangelt wird.
Hallescher Anglerverein e.V.
Ralf Möller, Geschäftsführer
Mansfelder Str. 33
06108 Halle (Saale)
Tel: 0345 - 8058005
Funk: 0171 - 26 30 393
Sprechzeiten:Stadt Halle/S.
Ordnungsamt
Untere Jagd- und Fischereihehörde
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
Landratsamt Saalkreis
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Wilhelm-Külz-Str. 10
06108 Halle (Saale)
Fischarten in Halle, im Saalkreis und im Landkeis
Merseburg/Querfurt
Aal |
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Äsche |
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Bachforelle |
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Barbe |
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Barsch |
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Blei |
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Grasskarpfen |
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Güster |
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Hasel |
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Hecht |
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Karausche |
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Karpfen |
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Kaulbarsch |
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Plötze |
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Quappe |
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Rapfen |
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Regenbogen-
forelle |
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Rotfeder |
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Schleie |
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Wels |
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Zander |
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