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  • Petri Heil mit behördlicher Genehmigung

    Wissen Sie wieviel Fischarten in Sachsen-Anhalt vorkommen? Oder wie, wann und wo sie laichen'? Können Sie Krankheiten von Fischen erkennen? Zahlreiche solcher Fragen müssen von den über 2.000 Mitgliedern des Halleschen Anglervereins e.V. beantwortet werden, bevor sie den Fischereischein die hehördliche Erlaubnis für das Angeln erhalten. Denn Angeln ist erlaubnispflichtig! Die zuständige Untere Fischereibehörde stellt auf Antrag einen solchen Fischereischein aus, wenn man einen bis 1990 gültigen DAV-Ausweis mit eingetragener Raubfischqualifikation besitzt oder bis zum Inkrafttreten des Fischereigesetzes in Sachsen-Anhalt ein ähnliches Dokument erworben hat. Besitzt der Hobbyangler keinen solchen Nachweis, muß die Fischereiprüfung bei der Fischereibehörde abgelegt werden. In der Regel wird sie in Sachsen-Anhalt zweimal jährlich durchgeführt. Der Prüfungstermin muß acht Wochen vorher durch die Fischereibehörde bekanntgegeben werden, bis vier Wochen vorher muß sich der Prüfling bei der Fischereibehörde angemeldet und die Prüfungsgebühr in Höhe von 100 DM (Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 zahlen die Hälfte) entrichtet haben. (geprüft werden Kenntnisse in Fisch- und Gewässerkunde sowie Geräte- und Rechtskunde. Die schriftliche Prüfung umfaßt 60 Fragen, dieser folgt eine mündliche Prüfung.

    Für Kinder ab acht gibt es die Jugendfischerprüfung, eine mündliche Prüfung, in der kindgerechte Fragen zur Angelfischerei gestellt werden. Mit dem Prüfungszeugnis kann man dann bei der Fischereibehörde einen Fischereischein beantragen.
    Aber: Inhaber eines Jugendfischereischeines dürften nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers auf die Jagd nach Friedfischen gehen. Erst mit vierzehn Jahren können Jugendliche den Fischereischein erhalten, auch wenn .sie bereits früher die Fischerprüfung bestanden haben. Die Fischerprüfung ist einmalig. Doch allein der Erwerb des Fischereischeines reicht noch nicht aus. um Angeln zu gehen. Dazu benötigt man noch die Erlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten. in der Regel ein Anglerverein oder ein Berufsfischer. Es gibt keine sogenannten "freien Gewässer" für die man keinen Fischereischein braucht, es sei denn sie sind kleiner als 500 qm. geschlossen und privat. Die Fischereierlaubnis für Gewässer des Angelvereines bekommt man allgemein durch die Mitgliedschaft und die Entrichtung des Jahresbeitrages oder man erwirbt eine Gastkarte. In Sachsen-Anhalt wird die Erlaubnis immer für ein Jahr ausgegeben. Jährlich leistet jedes Mitglied des Halleschen Anglervereins vier Stunden Arbeit zur Pflege der Gewässers und Ufer. In den 43 Arbeitsgemeinschaften und auf den fünf zentralen Veranstaltungen können Erfahrungen und Erfolge ausgetauscht werden. Zur weiteren Pflicht des Vereins gehört die Wahrung der Fischereiaufsicht. Mehr als 30 bestätigte Vereinsaufseher kommen dieser nach, damit auch Ihr Silvesterkarpfen entsprechend den behördlichen Vorschriften geangelt wird.


    Hallescher Anglerverein e.V.
    Ralf Möller, Geschäftsführer
    Mansfelder Str. 33
    06108 Halle (Saale)

    Tel: 0345 - 8058005

    Funk: 0171 - 26 30 393

    Sprechzeiten:  

    Stadt Halle/S.
    Ordnungsamt
    Untere Jagd- und Fischereihehörde
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)

    Landratsamt Saalkreis
    Untere Jagd- und Fischereibehörde
    Wilhelm-Külz-Str. 10
    06108 Halle (Saale)

     

    Fischarten in Halle, im Saalkreis und im Landkeis Merseburg/Querfurt
     
    Aal 
    Mindestmaße: 45 cm
    Schonzeit: -
    Fangtips
    Äsche 
    Mindestmaße: 28 cm
    Schonzeit: 01.12.-15.06
    Fangtips
    Bachforelle 
    Mindestmaße: 25 cm
    Schonzeit: 01.10.-01.05.
    Fangtips
    Barbe 
    Mindestmaße: 40 cm
    Schonzeit: 15.04.-15.06.
    Fangtips
    Barsch 
    Mindestmaße: 15 cm
    Schonzeit: -
    Fangtips
    Blei 
    Mindestmaße: 25 cm
    Schonzeit: -
    Fangtips 
    Grasskarpfen 
    Mindestmaße: 60 cm
    Schonzeit: -
    Fangtips 
    Güster 
    Mindestmaße: - cm
    Schonzeit: -
    Fangtips
    Hasel 
    Mindestmaße: - cm
    Schonzeit: -
    Fangtips 
    Hecht 
    Mindestmaße: 45 cm
    Schonzeit: 01.01.-01.05.
    Fangtips
    Karausche 
    Mindestmaße: - cm
    Schonzeit: -
    Fangtips 
    Karpfen 
    Mindestmaße: 35 cm
    Schonzeit: -
    Fangtips 
    Kaulbarsch 
    Mindestmaße: - cm
    Schonzeit: -
    Fangtips 
    Plötze 
    Mindestmaße: 15 cm
    Schonzeit: -
    Fangtips 
    Quappe 
    Mindestmaße: 30 cm
    Schonzeit: 01.01.-15.02
    Fangtips 
    Rapfen 
    Mindestmaße: 35 cm
    Schonzeit: 01.05.-15.06.
    Fangtips 
    Regenbogen- 
    forelle 
    Mindestmaße: 25 cm
    Schonzeit: 01.10.-01.05.
    Fangtips 
    Rotfeder 
    Mindestmaße: - cm
    Schonzeit: -
    Fangtips 
    Schleie 
    Mindestmaße: 25 cm
    Schonzeit: -
    Fangtips 
    Wels 
    Mindestmaße: 60 cm
    Schonzeit: 01.01.-15.06.
    Fangtips 
    Zander 
    Mindestmaße: 45 cm
    Schonzeit: 01.01.-31.05.
    Fangtips